Ballonaufstiege / Drohnen / Flugmodelle

Ballonaufstiege

Der europäische Luftraum hat mehrere Unterteilungen. Eine davon ist die Kontrollzone, die den Luftraum in der Umgebung eines Flughafens schützt (auch Luftraum „D“ genannt).
Zur Abwehr von Gefahren für den Luftverkehr müssen deshalb bestimmte Nutzungen innerhalb dieses Luftraumes angemeldet werden.
Dazu zählt z. B. auch die Genehmigung für den Aufstieg von Kinderluftballonen.

Bitte melden Sie Ihren Ballonaufstieg bei uns mit dem Formblatt für Ballonaufstiege an.

Weitergehende Informationen finden Sie auch bei der Deutschen Flugsicherung / DFS auf der Homepage, im extra Bereich für Kinderluftballons.

Da uns auch immer wieder Anfragen über den Start von Himmelslaternen / Skylaternen (oder andere Bezeichnungen) erreichen, möchten wir an dieser Stelle auf den §18 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) hinweisen. In dem Absatz 5 wird erwähnt, dass es verboten ist Himmelslaternen sowie alle unbemannten Ballone, bei denen die Luft durch feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe erwärmt wird, starten zu lassen. Die VVB finden Sie unter anderem auf der Homepage des Bürgerservice BAYERN-RECHT online der Bayerischen Staatskanzlei.

Drohnen / Flugmodelle

 

Alle relevanten Voraussetzungen für den Flug entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument

>>>NfL – 2021-1-2389_UAV<<<

Sie benötigen eine telefonische Freigabe für Aufstiege in der Kontrollzone (CTR) des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen.

Damit Sie die Telefonnummern des EDMO Tower erhalten, schreiben Sie bitte eine kurze E-Mail an tower@edmo-airport.de.

(Bitte melden Sie sich hierzu min. 1 Tag im Voraus)

Bitte beachten Sie, dass unmittelbar vor Aufnahme des Flugbetriebes beim Kontrollturm des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen (EDMO Tower) telefonisch eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen.

Für die Einholung der Freigabe sind folgende Angaben erforderlich:

–       Geplanter Zeitraum des Flugbetriebes

–       Genauer Aufstiegsort

–       Maximale Aufstiegshöhe (gem. beigefügter Allgemeinerlaubnis max. 100m)

–       Handy-Nr. des Ansprechpartners vor Ort

Der diensthabende Fluglotse entscheidet je nach vorherrschender Flugverkehrs- und Wetterlage über die Erteilung einer Flugverkehrskontrollfreigabe, falls erforderlich mit zusätzlichen Einschränkungen (z.B. max. Aufstiegshöhe 30m).

Sollten Sie den EDMO Tower telefonisch nicht erreichen, so ist davon auszugehen, dass der Flugbetrieb am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen beendet und die Kontrollzone deaktiviert ist. In diesem Fall melden Sie sich bitte bei der örtlichen Sicherheitszentrale Tel.: 08153 – 8817 – 2306.

Die telefonische Erreichbarkeit ihrerseits muss während des Fluges jederzeit gegeben sein, um kurzfristige Änderungen abzuklären.

Das Ende Ihres Drohnenaufstieges ist dem EDMO Tower ebenfalls telefonisch zu melden, soweit erreichbar.

 

Aktivierungszeiten sowie vertikale und laterale Grenzen der Kontrollzone (CTR, Luftraumklasse D) Oberpfaffenhofen

Aktivierungszeiten:
Die gültigen Aktivierungszeiten der CTR Oberpfaffenhofen sind aus dem Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP) ENR-2.1 zu entnehmen und lauten z.Zt.:

  • Montag bis Freitag werktags: 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr ME(S)Z.

Zusätzlich kann die CTR Oberpfaffenhofen aus flugbetrieblichen Gründen jederzeit kurzfristig aktiviert werden (HX-Regelung). An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist grundsätzlich mit zusätzlichen Aktivierungen der CTR zu rechnen.

Vertikale und laterale Grenzen der CTR Oberpfaffenhofen:
Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen verfügt über eine rechteckige Standardkontrollzone mit einer Obergrenze von 3500 ft MSL. Die lateralen Grenzen sind u.a. auf der Sichtanflugkarte für Oberpfaffenhofen ersichtlich, die im Luftfahrthandbuch (AIP) VFR Deutschland in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht ist.